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Häufige Fragen (FAQ), Fragen und Antworten zu Vorratsgesellschaften und Firmenmänteln
 
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Häufige Fragen (FAQ) Limited, United Kingdom
 
  Ltd. - Organe der Gesellschaft
 
    1.  Welche Pflichten und Rechte hat der Director?
    2.  Wer kann Director einer Limited werden?
    3.  Kann bei mehreren Directors Einzelvertretungsbefugnis vereinbart werden?
    4.  Aus welchem Gesetz ergibt sich die Vertretungsbefugnis der Directors?
    5.  Muss der Director einen Anstellungsvertrag haben?
    6.  Welche Pflichten und Rechte hat der Secretary?
    7.  Muss der Secretary in England leben?
    8.  Kann der Secretary zugleich Director sein?
    9.  Welche Pflichten und Rechte haben die Gesellschafter (Shareholder)?
    10.  Wie werden Gesellschaftsanteile übertragen?
    11.  Wie können Neugesellschafter an der Limited beteiligt werden?
 

  Häufige Fragen (FAQ) Limited, United Kingdom (Ltd. - Organe der Gesellschaft)

    1.  Welche Pflichten und Rechte hat der Director?
 
 Das Board of Directors (häufig bestehend aus nur einem Director) hat das ausschließliche Recht, die Limited gegenüber Dritten zu vertreten, z.B. Verträge im Namen der Limited zu schließen. Lediglich Erklärungen gegenüber Behörden können regelmäßig auch vom Secretary abgegeben werden.

Der Director ist dafür verantwortlich, dass gegenüber den Behörden abzugebende Erklärungen rechtzeitig und richtig abgegeben werden. Bei Verstößen kann Companies House etwa Säumniszuschläge von bis zu 1.500 GBP gegen die Limited verhängen.

Da der Director die Geschäfte der Limited führt, hat er auch besondere Sorgfaltspflichten im Hinblick auf den Gläubigerschutz einzuhalten, bei deren Nichtbeachtung eine Durchgriffshaftung in Betracht kommt.

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    2.  Wer kann Director einer Limited werden?
 
 Grundsätzlich jede natürliche Person, die älter ist als 16 Jahre, und - sofern mindestens eine weitere natürliche Person Director ist - auch jede juristische Person (z.B. eine andere Limited, GmbH oder Stiftung) weltweit (Ausnahme: nicht als Director einer Limited können Personen fungieren, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Section 11 Company Directors Disqualification Act von 1986; diese Regelung ist aber, da sie nicht dem Gesellschaftsrecht, sondern dem englischen Gewerberecht, das außerhalb von Großbritannien keine Wirkung entfaltet, zuzurechnen ist, für die "rein deutsche Limited" ohne Betriebsstätte in England nicht einschlägig).

Seit Inkrafttreten der GmbH-Reform in Deutschland im November 2008 muss der Director bei der Anmeldung der deutschen Zweigniederlassung beim Handelsregister allerdings versichern, dass er nicht nach § 6 Abs. 2 GmbHG vom Amt eines GmbH-Geschäftsführers ausgeschlossen wäre, also u.a. kein Gewerbeverbot verhängt wurde und er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Insolvenzverschleppung oder Betrugs verurteilt worden ist.

Neuerdings kann nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16.04.2009 - Az. I-3 Wx 85/09) und des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 09.09.2010 - Az. 3 W 70/10) auch ein Nicht-EU-Bürger Geschäftsführer einer GmbH werden. Wegen des Benachteiligungsverbots gilt Entsprechendes für den Director einer "deutschen Limited".

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    3.  Kann bei mehreren Directors Einzelvertretungsbefugnis vereinbart werden?
 
 Wenn eine Limited von mehr als einem Director vertreten werden soll, stellt sich die Frage nach der sogenannten "abstrakten Vertretungsbefugnis": soll jeder Director einzeln die Limited rechtswirksam vertreten können – was ein hinreichendes Vertrauen der Gesellschafter in jeden einzelnen Director voraussetzt – oder sollen nur zwei oder mehr Directors gemeinsam für die Limited handeln können?

Im englischen Gesellschaftsgesetz, dem Companies Acts 2006, ist lediglich eine Vertretung der Limited durch die Mehrheit der Directors vorgesehen. Eine Einzelvertretungsbefugnis ist, wenn mehrere Directors benannt sind, deshalb grundsätzlich nicht möglich. In der Praxis können sich jedoch die Directors gegenseitig eine (notarielle) Vollmacht erteilen.

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    4.  Aus welchem Gesetz ergibt sich die Vertretungsbefugnis der Directors?
 
 Das englische Gesetz über Gesellschaften (vergleichbar mit dem deutschen GmbH-Gesetz), der Companies Act 2006, bestimmt in § 40, dass die Directors die Gesellschaft im Außenverhältnis gegenüber gutgläubigen Dritten grundsätzlich unbeschränkt vertreten.

Details hierzu hat der englische Gesetzgeber mit den The Companies (Model Articles) Regulations 2008 geregelt, die für alle ab dem 01.10.2009 standardmäßig gegründeten Limiteds die Gültigkeit einer Mustersatzung vorschreiben. Der Wortlaut dieser Mustersatzung ist hier hinterlegt. Gemäß § 7 Abs. 2 der Model Articles wird die Limited, wenn nur ein Director bestellt ist, von diesem allein vertreten. Sind mehrere Directors bestellt, vertreten diese gemäß § 11 der Model Articles gemeinsam, wobei ein Quorum (beschlussfähige Mehrheit) bestehend aus mindestens zwei Directors entscheidet.

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    5.  Muss der Director einen Anstellungsvertrag haben?
 
 Grundsätzlich nein. Es ist in keinem Gesetz vorgeschrieben, dass zwischen der Limited und ihrem Director ein Anstellungsvertrag geschlossen wird. Gesellschaftsrechtlich gesehen ist der Director der gesetzliche Vertreter der Limited. Dies gilt unabhängig vom Bestehen eines (arbeitsrechtlichen) Anstellungsvertrages.

Bei der überwiegend aus Deutschland geleiteten Limited gilt der Director dann als selbständig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne, wenn er zugleich beherrschender Gesellschafter ist. In der Folge ist er von der Sozialversicherungspflicht (einschließlich Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) befreit, was ihm die Möglichkeit eröffnet, privat vorzusorgen.

Wenn der Director zugleich Gesellschafter ist, kann es allerdings aus steuerrechtlicher Sicht geboten sein, einen Director-Anstellungsvertrag zu schließen, der ein "angemessenes" Director-Gehalt vorsieht, das einem Drittvergleich standhält. Denn das Director-Gehalt mindert als Betriebsausgabe den von der Limited zu versteuernden Gewinn und kann so die Gesamtsteuerbelastung mindern.

Für eine Limited, die in Deutschland tätig und steuerpflichtig ist, gelten die von der deutschen Finanzverwaltung aufgestellten Grundsätze für die Angemessenheit der Geschäftsführervergütung analog einer deutschen GmbH. Ein zu hohes Gehalt kann steuerlich als "verdeckte Gewinnausschüttung" behandelt werden. Dieses Risiko existiert allerdings nicht bei Personengesellschaften wie der Ltd. & Co. KG, bei der der Director der Limited zugleich Kommanditist der KG ist und sein Gehalt nicht von der Limited bezieht.

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    6.  Welche Pflichten und Rechte hat der Secretary?
 
 Die Aufgabe des Secretary besteht darin, sich darum zu kümmern, dass die Limited ihre Pflichten gegenüber Ämtern und Behörden einhält. Fast alle Erklärungen der Limited gegenüber den englischen Behörden können vom Secretary abgegeben werden (Ausnahme ist z.B.: Antrag auf Löschung der Limited aus dem Register; dieser Antrag kann nur von den Directors gestellt werden).

Der Secretary ist – außer gegenüber Behörden – nicht zur Vertretung der Limited berechtigt, kann also keine Verträge im Namen der Limited schließen.

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    7.  Muss der Secretary in England leben?
 
 Nein. Secretary einer Limited kann jede natürliche oder juristische Person weltweit sein.

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    8.  Kann der Secretary zugleich Director sein?
 
 Nein. Der Secretary hat die Aufgabe, den Director von den administrativen Belangen der Limited zu entlasten und den notwendigen Kontakt zu den Behörden zu halten. Aus diesem Grund kann nicht ein und dieselbe Person Director und zugleich Secretary sein.

Im April 2008 ist die Pflicht zur Benennung eines Secretary für Limiteds entfallen.

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    9.  Welche Pflichten und Rechte haben die Gesellschafter (Shareholder)?
 
 Die Gesellschafter sind die Eigentümer der Limited. Sie sind nicht zur Vertretung der Limited befugt. Oberstes Organ der Limited ist die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ernennt beispielsweise den Director oder entscheidet über Namensänderungen der Limited oder deren Auflösung. In der Praxis existieren für die wichtigsten Gesellschafterbeschlüsse Formulare, die vom Director als Vertreter der Gesellschafterversammlung unterzeichnet werden, und mit denen Änderungen gegenüber Companies House bekanntgegeben werden.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet auch darüber, inwieweit der in einem Geschäftsjahr erzielte Gewinn einbehalten oder an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Jedem Gesellschafter steht von dem ausgeschütteten Gewinn derjenige Prozentsatz zu, der seinem Anteil an allen ausgegebenen Anteilen der Limited entspricht (dies gilt jedenfalls dann, wenn - was der fast ausschließliche Regelfall ist - keine Vorzugsaktien ausgegeben sind).

Beispiel: Eine Limited mit einem Issued Capital von GBP 100, aufgeteilt in 100 Anteile je GBP 1, hat zwei Gesellschafter. Gesellschafter A hält 25 Anteile, Gesellschafter B hält 75 Anteile. Der auszuschüttende Jahresgewinn steht zu einem Viertel (25%) Gesellschafter A und zu drei Vierteln (75%) Gesellschafter B zu. Die Stimmrechte der Gesellschafter auf den Gesellschafterversammlungen werden entsprechend ermittelt.

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    10.  Wie werden Gesellschaftsanteile übertragen?
 
 Für die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Limited gibt es nach englischem Recht keine Formvorschriften. Das bedeutet, dass Anteile auch mündlich übertragen werden können. In der Praxis empfiehlt es sich allerdings stets, einen schriftlichen Vertrag über die Anteilsübertragung zu schließen, gemäß dem der Alt-Gesellschafter die Anteile an den Neu-Gesellschafter überträgt und dieser die Übertragung annimmt. Für diesen Vertrag sollte vorsorglich ausdrücklich das Recht des Vereinigten Königreichs von England und Wales vereinbart werden, da die Übertragung nach deutschem Recht nach einer in der Literatur vereinzelt vertretenen Meinung der notariellen Beurkundung bedarf.

Erfolgte die Übertragung entgeltlich und übersteigt der Kaufpreis den Betrag von umgerechnet GBP 1.000, so muss außerdem Stempelsteuer (Stamp Duty) an das englische Finanzamt abgeführt werden.

Die Übertragung wird dem Register (Companies House) zunächst nicht angezeigt. Anders als etwa bei einer deutschen GmbH kann der Neu-Gesellschafter seine Gesellschafterposition daher zunächst nicht aus dem Register heraus nachweisen. Der Nachweis für die Gesellschafterstellung kann erbracht werden durch den Anteilsübertragungsvertrag oder ein Share Certificate, mit dem der Director die Gesellschafterstellung bescheinigt. Erst im Rahmen des jeweils nächsten Jahresberichtes werden etwaige unterjährige Gesellschafterwechsel dem Companies House bekanntgegeben und sind anschließend öffentlich einsehbar.

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    11.  Wie können Neugesellschafter an der Limited beteiligt werden?
 
 Beispiel: das Gezeichnete Kapital beträgt GBP 100, aufgeteilt in 100 Anteile je GBP 1, die vom Gesellschafter A gehalten werden. Nun soll B mit 50% beteiligt werden. Dies kann auf zwei Weisen erfolgen:
  • A übereignet 50 Anteile an B, so dass jeder 50 Anteile hält. Die erfolgte Übereignung wird dem Companies House erst beim nächsten Jahresbericht bekanntgegeben.
  • Die Limited gibt 100 weitere Anteile an B aus. Dies erfolgt über ein beim Companies House einzureichendes Formular. Die Neuausgabe der Anteile verwässert die vom Altgesellschafter gehaltenen Anteile (mit Wirkung zum Tag der Anteilsausgabe), denn dieser hält nun nicht mehr 100%, sondern nur noch 50% der ausgegebenen Anteile.

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  Wörterbuch Deutsch - Englisch | Dictionary German - English
Deutsch
German
Englisch
English
AG
(Aktiengesellschaft)
Public Limited Company, Corporation
Aktien (Inhaberaktien, Namensaktien) shares (bearer shares, registered / ordinary shares)
Firmensitz
(Sitz der Gesellschaft, Geschäftsadresse, Domizil)
Registered Office
GmbH
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Limited Liability Company
GmbH & Co. KG Limited Partnership with Limited Liability Company
(combination of Limited Partnership (KG) and Limited Liability Company (GmbH): the general partner is a Limited Liability Company (GmbH) which bears liability solely to the extent of its share capital and the limited partners (Kommanditisten) bear liability to the value of their investment)
Gesellschaftsanteile company stakes
Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde bzw. Errichtungsurkunde mit Gesellschaftsvertrag Articles of Association, Memorandum and Articles of Association
Gründung, gründen, Errichtung, errichten Formation, to form
Handelsregister, Handelsregisterauszug Commercial Register, Certificate of Incorporation
KG
(Kommanditgesellschaft)
Limited Partnership
(the general partners (Komplementäre) in a KG have unlimited liability and the limited partners (Kommanditisten) only bear liability to the value of their investment)
Kauf (Erwerb, Übernahme durch Kauf der Geschäftsanteile / Anteilskauf /
Übertragung von Anteilen)
Kaufen (erwerben, übernehmen)
Purchase (acquisition, share deal)
Purchasing
Firmenmantel
(Mantelgesellschaft, Gesellschaftsmantel)
Shell Company
(also dormant, non-operating)
(shell companies or corporations that are inactive (dormant), can be easily reactivated if they wants to start business again in the future; have not been dissolved; voluntary liquidation can be canceled (voluntary liquidation means a solvent company decide to liquidate the company))
Mindestkapital, Stammkapital, Grundkapital, Aktienkapital, Gesellschaftskapital Minimum Capital, Share Capital, Capital Stock, Corporate Capitalization, Authorized Capital
Rechtsform, Gesellschaftsform, Unternehmensform, Geschäftsform, Betriebsform Legal Form
Vorratsgesellschaft, Vorrats Gesellschaft, Gesellschaft auf Vorrat, Gesellschaft auf Lager, Regalgesellschaft Shelf Company, Ready Made Company
(also ready-made, off-the-shelf, pre-registered)
(shelf companies or corporations that are already formed, but have never been used; new, with no active business operations, do not transact any business but which have been registered in the commercial register)
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Vorratsgesellschaften, Firmenmäntel, Aktive Unternehmen
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