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Die Gründungskosten (Kosten der erstmaligen Vorgründung wie Notarkosten und Handelsregisterkosten) sind bereits bezahlt und im Kaufpreis enthalten. Die Übernahmekosten für die Anteilsübertragung und gewünschte Satzungsänderungen bzw. Änderungen des Gesellschaftsvertrages (Notarkosten, Handelsregisterkosten) trägt der Erwerber.
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Im Kaufpreis enthalten ist unser qualitäts- und kundenorientierter Service. Sie erhalten vollständige Gesellschaftsunterlagen im Original inkl. Gründungsurkunden des Notars, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung, Gesellschafterliste, Eintragung in das Transparenzregister, Nachweis zur Einzahlung der vollständigen Kapitaleinlage, Eröffnungsbilanz, finanziellem Status, Bankkonto mit allen Kontoauszügen, Schriftverkehr mit Finanzamt, Amtsgericht, Bank, Notar etc., bei Jahreswechsel: Jahresabschluss Erstellung und Offenlegung im Unternehmensregister bzw. Bundesanzeiger, Einreichung Steuererklärungen und elektronische Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (eBilanz). |
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Die Übernahme der Gesellschaft ist in 24 Std. möglich und kann bei einem Notar Ihrer Wahl in ganz Deutschland stattfinden. Der notarielle Kauftermin kann dabei erfolgen:
- | Fernbeurkundung: Die Beurkundung erfolgt per Vollmacht. Dabei werden alle beglaubigten Vollmachten und Gesellschaftsunterlagen unentgeltlich verschickt. |
- | Unsere Anreise: Auf Wunsch ist unsere Anreise zum gewünschten Notar möglich. Ist zur Unterstützung bei der Kaufabwicklung unsere persönliche Anreise zum Kauftermin gewünscht, beträgt der Kaufpreis zusätzlich 1 EUR pro 1 km einfache Entfernung (Hinreise). Ist die Entfernung geringer als 50 km, ist die Anreise zum Notartermin kostenlos. Beim Erwerb von mehreren Gesellschaften zu einem Termin fallen nur einmalige Reisekosten an. |
- | Ihre Anreise: Der Beurkundungstermin findet bei einem Notar bei uns vor Ort statt. |
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Die Gesellschaft ist frei von Verpflichtungen und noch nicht gewerblich tätig gewesen. Es bestehen keinerlei Verbindlichkeiten, die Gesellschaft ist lastenfrei. |
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Bei der Kaufpreiszahlung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- | Überweisung / Blitz- bzw. Echtzeit-Überweisung an Veräußerer |
- | Bareinzahlung auf eines unserer Konten an der Kasse einer Bank |
- | Notaranderkonto / Notartreuhandkonto (notargebührenpflichtig) |
- | Treuhandservice SOFORT-Gesellschaften! AG (gebührenfrei) |
Bei der Übernahme des Bankguthabens können Sie entweder die Übernahme des bestehenden Kontos oder die Übertragung auf ein neues Konto der erworbenen Gesellschaft wählen.
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